Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG | BSV HEYER Köln & NRW
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.
BSV HEYER – Thorsten Wilhelm Heyer, Sachverständiger aus Köln-Nippes Unterstützt Betriebe, Verwaltungen und Institutionen in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW und deutschlandweit bei der fachgerechten Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Allgemeine Gefährdungsarten im Überblick
- Mechanische Gefährdungen
- Bewegliche oder ungeschützte Maschinenteile
- Risiko von Quetschungen, Schnittverletzungen, Stolpern oder Stürzen
Elektrische Gefährdungen
- Elektrischer Schlag, Störlichtbögen, statische Elektrizität
- Risiken bei unsachgemäßer Nutzung von Maschinen und Anlagen
Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Aufnahme über Haut, Atemwege oder Verschlucken
- Chemische Risiken durch Reinigungsmittel, Lösemittel oder Lacke
Biologische Gefährdungen
- Krankheitserreger, Schimmelpilze, allergieauslösende Stoffe
- Risiken besonders in Gesundheitswesen, Bauwesen & Laboren
Brand- & Explosionsgefährdungen
- Entzündliche Gase, Flüssigkeiten, Stäube
- Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Lagerung
Thermische Gefährdungen
- Heiße Oberflächen, kalte Medien
- Hitze- oder Kältestress am Arbeitsplatz
Spezielle physikalische Einwirkungen
- Lärm, Vibrationen, UV- und Laserstrahlung
- Elektromagnetische Felder
Arbeitsumgebungsbedingungen
- Schlechte Beleuchtung, mangelhafte Belüftung
- Enge, unübersichtliche oder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze
Weitere Gefährdungsarten
- Physische Belastungen
- Heben, Tragen, Halten von Lasten
- Zwangshaltungen & ergonomische Fehlbelastungen
Psychische Belastungen
- Stress, Überlastung, Mobbing
- Arbeitsverdichtung, fehlende Pausen oder unklare Arbeitsaufträge
Organisatorische Faktoren
- Schichtarbeit, lange Arbeitszeiten, unzureichende Pausen
- Unklare Verantwortlichkeiten oder fehlende Kommunikation
Warum eine Gefährdungsbeurteilung mit BSV HEYER?
- Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG, BetrSichV & GefStoffV
- Schutz von Mitarbeitern vor Arbeitsunfällen & Gesundheitsgefahren
- Transparente Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften & Versicherungen
- Beratung bei Gefahrstoffmanagement, Schimmel, Feuchtigkeit & physikalischen Belastungen
- Tätig in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW & bundesweit
Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Pflicht sie schafft Sicherheit, Prävention und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigen.