BausachverständigerBSV-HEYER
 

Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG | BSV HEYER Köln & NRW

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz.


BSV HEYERThorsten Wilhelm Heyer, Sachverständiger aus Köln-Nippes Unterstützt Betriebe, Verwaltungen und Institutionen in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW und deutschlandweit bei der fachgerechten Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.


Allgemeine Gefährdungsarten im Überblick

  • Mechanische Gefährdungen
  • Bewegliche oder ungeschützte Maschinenteile
  • Risiko von Quetschungen, Schnittverletzungen, Stolpern oder Stürzen


Elektrische Gefährdungen

  • Elektrischer Schlag, Störlichtbögen, statische Elektrizität
  • Risiken bei unsachgemäßer Nutzung von Maschinen und Anlagen


Gefährdungen durch Gefahrstoffe

  • Aufnahme über Haut, Atemwege oder Verschlucken
  • Chemische Risiken durch Reinigungsmittel, Lösemittel oder Lacke


Biologische Gefährdungen

  • Krankheitserreger, Schimmelpilze, allergieauslösende Stoffe
  • Risiken besonders in Gesundheitswesen, Bauwesen & Laboren


Brand- & Explosionsgefährdungen

  • Entzündliche Gase, Flüssigkeiten, Stäube
  • Explosionsgefahr bei unsachgemäßer Lagerung


Thermische Gefährdungen

  • Heiße Oberflächen, kalte Medien
  • Hitze- oder Kältestress am Arbeitsplatz


Spezielle physikalische Einwirkungen

  • Lärm, Vibrationen, UV- und Laserstrahlung
  • Elektromagnetische Felder


Arbeitsumgebungsbedingungen

  • Schlechte Beleuchtung, mangelhafte Belüftung
  • Enge, unübersichtliche oder ergonomisch ungünstige Arbeitsplätze


Weitere Gefährdungsarten

  • Physische Belastungen
  • Heben, Tragen, Halten von Lasten
  • Zwangshaltungen & ergonomische Fehlbelastungen


Psychische Belastungen

  • Stress, Überlastung, Mobbing
  • Arbeitsverdichtung, fehlende Pausen oder unklare Arbeitsaufträge


Organisatorische Faktoren

  • Schichtarbeit, lange Arbeitszeiten, unzureichende Pausen
  • Unklare Verantwortlichkeiten oder fehlende Kommunikation


Warum eine Gefährdungsbeurteilung mit BSV HEYER?

  • Gesetzliche Pflicht nach ArbSchG, BetrSichV & GefStoffV
  • Schutz von Mitarbeitern vor Arbeitsunfällen & Gesundheitsgefahren
  • Transparente Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften & Versicherungen
  • Beratung bei Gefahrstoffmanagement, Schimmel, Feuchtigkeit & physikalischen Belastungen
  • Tätig in Köln, Bonn, Düsseldorf, NRW & bundesweit


Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Pflicht sie schafft Sicherheit, Prävention und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigen.

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