BausachverständigerBSV-HEYER
 

Gesetzliche Vorgaben zum Heizen und Lüften – Was Mieter & Eigentümer wissen müssen


Falsches Heiz- und Lüftungsverhalten ist eine der häufigsten Ursachen für Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschäden und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Doch gibt es eigentlich eine gesetzliche Heizpflicht oder konkrete Vorgaben zum Lüften? 

BSV HEYER – Ihr Sachverständiger für Bauschäden, Schimmel und Raumklima aus Köln – klärt auf.


Gibt es eine gesetzliche Heizpflicht in Deutschland?

Eine direkte Heizpflicht im Gesetz für private Wohnungen gibt es nicht. "Aber":

  • Mieter sind verpflichtet, so zu heizen und zu lüften, dass keine Schäden (z. B. Schimmel) entstehen.
  • Vermieter müssen die Wohnung so instand halten, dass bei „normalem Heiz- und Lüftungsverhalten“ kein Schimmel auftritt.
  • Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass 2–3-mal Stoßlüften pro Tag zumutbar ist. Dauerhaft gekippte Fenster gelten nicht als ordnungsgemäßes Lüften.
  • Heiz- und Lüftungspflichten nach Mietrecht

Mieterpflichten: Räume dürfen nicht vollständig auskühlen. Temperaturen unter ca. 16 °C können als Mitverschulden bei Schimmel gewertet werden.

Vermieterpflichten: Heizungen müssen eine ausreichende Temperatur ermöglichen (mind. 20–22 °C in Wohnräumen).

  • Bei Streitfällen entscheiden Gutachten über die Ursache – Baumangel oder falsches Nutzerverhalten.
  • Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer:
  • Gebäude müssen so geplant und saniert werden, dass sie energieeffizient und frei von Feuchtigkeitsschäden sind.
  • Bei Neubauten oder größeren Sanierungen ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Pflicht.


Ziel: Schutz der Bausubstanz und Vermeidung von Schimmel.

  • Vorgaben für Arbeitsplätze – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Für Büros, Schulen, Kitas und Arbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung:
  • Büroräume: mindestens 20 °C
  • Leichte körperliche Arbeit: mindestens 19 °C
  • Schwere körperliche Arbeit: mindestens 12 °C
  • Ausreichende Frischluftversorgung ist Pflicht.


Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA)

Das UBA empfiehlt:

  • Wohnzimmer: ca. 20 °C
  • Schlafzimmer: 17–18 °C
  • Bad: 22 °C
  • Luftfeuchtigkeit: ideal zwischen 40–60 %
  • Mehrmals täglich Stoßlüften (5–10 Minuten im Winter, 20–30 Minuten im Sommer) statt gekippter Fenster.


Aktuelle Sonderregelungen

Seit der Energiekrise 2022 gelten zeitweise Verordnungen zur Energieeinsparung (EnSikuMaV & EnSimiMaV).

Beispiele:

  • Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich in größeren Gebäuden.
  • Absenkung der Raumtemperaturen in öffentlichen Einrichtungen.
  • Teile dieser Vorgaben wurden ins GEG 2024 übernommen. 


Fazit – Ihre Verantwortung beim Heizen & Lüften

  • Mieter: Regelmäßig stoßlüften, Räume nicht auskühlen lassen.
  • Vermieter: Wohnung muss so gebaut sein, dass sie bei normalem Heiz- und Lüftungsverhalten schimmelfrei bleibt.
  • Eigentümer & Bauherren: GEG und DIN-Vorgaben beachten, Lüftungskonzepte umsetzen.


BSV HEYER unterstützt Sie bei Fragen rund um Schimmel, Feuchtigkeit und Raumklima mit Gutachten, Analysen und Sanierungskonzepten für gesunde Räume und Rechtssicherheit.



Rechtlicher Hinweis:

Die vorstehenden Informationen zum Thema Heiz- und Lüftungspflichten wurden nach bestem Wissen aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Umweltbundesamt, Gerichtsentscheidungen, Gesetzestexte) zusammengestellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für rechtssichere Auskünfte und die Prüfung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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