Hinweis für Versicherungsnehmer: „Selbe Art und selbe Güte“
Im Rahmen der Schadensregulierung haben Sie als Geschädigte*r das Recht auf gleichwertigen Ersatz.
Das bedeutet:
- Der Versicherer muss dafür sorgen, dass beschädigte oder zerstörte Sachen durch Sachen derselben Art und Güte ersetzt oder wiederhergestellt werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Verbesserung (z. B. Luxusausstattung, Modernisierung).
- Ebenso wenig dürfen Sie eine Verschlechterung hinnehmen.
- Ziel ist, dass Sie wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Gesetzliche Grundlage
- Der Grundsatz ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
- Dieses Prinzip wird Naturalrestitution genannt – die Wiederherstellung in gleicher Qualität.
Praxisbeispiele
- Möbel: Ein beschädigtes Möbelstück wird durch ein gleichwertiges Möbelstück ersetzt – nicht günstiger, nicht luxuriöser.
- Technische Geräte: Bei einem defekten Fernseher muss ein Gerät bereitgestellt werden, das in Leistung und Qualität dem alten entspricht.
- Reparaturen: Bei Auto- oder Gebäudereparaturen haben Sie Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur mit gleichwertigen Ersatzteilen.
Rechtlicher Hinweis:
Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Für rechtssichere Auskünfte und die Prüfung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.