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Sachverständigenkompetenz

Transparent erklärt

Was unsere Qualifikation für Sie bedeutet und warum wir von BSV HEYER bewusst auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung verzichten.

Wir von BSV HEYER haben uns als Bausachverständige bewusst dafür entschieden, derzeit keine öffentliche Bestellung und Vereidigung anzustreben. 

Diese Entscheidung bedeutet keineswegs, dass wir geringere Anforderungen an die Qualität unserer Arbeit stellen. Im Gegenteil: Für uns von BSV HEYER stehen fachliche Kompetenz, praktische Erfahrung, Unabhängigkeit und kontinuierliche Weiterbildung im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung kann insbesondere bei bestimmten gerichtlichen Tätigkeiten von Bedeutung sein. Für viele Aufgaben, mit denen private Bauherren, Immobilienkäufer, Eigentümer, Unternehmen oder Hausverwaltungen einen Sachverständigen beauftragen, ist sie jedoch nicht zwingend erforderlich.


Fachkompetenz durch kontinuierliche Weiterbildung. Das Bauwesen entwickelt sich ständig weiter. Normen, technische Regelwerke, Bauprodukte, Verarbeitungsverfahren und Anforderungen an Gebäude verändern sich.

Deshalb legen wir von BSV HEYER großen Wert darauf, unser Fachwissen kontinuierlich zu aktualisieren und unsere fachliche Kompetenz stetig weiterzuentwickeln. 

Wir von BSV HEYER nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen des TÜV NORD sowie verschiedener weiterer Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen teil. Dadurch verbinden wir unsere langjährige praktische Erfahrung mit aktuellem Fachwissen und neuen Erkenntnissen aus dem Bauwesen. 

Für unsere Auftraggeber bedeutet dies: Unsere fachliche Qualifikation endet nicht mit einem einmal erworbenen Abschluss oder Zertifikat. Bei BSV Heyer verstehen wir Weiterbildung als fortlaufenden und unverzichtbaren Bestandteil einer verantwortungsvollen Sachverständigentätigkeit.


Welche Vorteile hat dies für unsere Auftraggeber? 

Der Verzicht auf eine öffentliche Bestellung ermöglicht uns von BSV HEYER insbesondere bei privat beauftragten Sachverständigenleistungen ein hohes Maß an Flexibilität. Wir können unsere Leistungen individuell auf die jeweilige Aufgabenstellung unserer Kunden abstimmen und beispielsweise bei folgenden Themen unterstützen:

  • Baumängel und Bauschäden
  • Begutachtung von Immobilien
  • Kaufberatung und Immobilienchecks
  • Bauabnahmen und Übergaben
  • Beweissicherung und Dokumentation
  • Sanierungs- und Instandsetzungsfragen
  • technische Beratung von Bauherren und Eigentümern
  • außergerichtliche Auseinandersetzungen


Bei BSV HEYER können Umfang und Tiefe einer Untersuchung individuell an die konkrete Fragestellung und die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers angepasst werden. Für viele private und gewerbliche Auftraggeber entstehen daher allein dadurch, dass wir von BSV HEYER nicht öffentlich bestellt und vereidigt sind, keine wesentlichen praktischen Nachteile. 

Entscheidend ist aus unserer Sicht vielmehr, dass der beauftragte Sachverständige über die erforderliche Fachkunde und praktische Erfahrung verfügt, sorgfältig arbeitet und seine Feststellungen technisch nachvollziehbar, transparent und verständlich dokumentiert. Genau darauf legen wir bei BSV HEYER besonderen Wert.

Was ist ein beauftragtes Gutachten bzw. Parteigutachten? 

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einem gerichtlich beauftragten Gutachten und einem Gutachten, das unmittelbar von einer Privatperson oder einem Unternehmen in Auftrag gegeben wird. 

Beauftragt beispielsweise ein Bauherr, Käufer, Eigentümer, Unternehmer oder eine Hausverwaltung BSV HEYER mit einer sachverständigen Untersuchung, handelt es sich regelmäßig um ein Privatgutachten. Im Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung wird hierfür häufig auch der Begriff Parteigutachten verwendet.

Der Begriff „Parteigutachten“ wird gelegentlich missverstanden.

Er bedeutet keinesfalls, dass wir von BSV HEYER Tatsachen zugunsten unseres Auftraggebers verändern oder ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis produzieren. Ein seriös arbeitender Bausachverständiger muss auch bei einem privat beauftragten Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und auf Grundlage der tatsächlich festgestellten Gegebenheiten arbeiten. 

Unsere Aufgabe bei BSV HEYER besteht deshalb nicht darin, unserem Auftraggeber einfach „Recht zu geben“.
Unsere Aufgabe besteht darin, den tatsächlichen technischen Zustand zu untersuchen, vorhandene Auffälligkeiten und Schäden zu dokumentieren, mögliche Ursachen fachlich zu bewerten und unserem Auftraggeber eine belastbare Grundlage für seine weiteren Entscheidungen zu geben. 

Gerade darin sehen wir von BSV HEYER einen wesentlichen Wert unserer Tätigkeit. Parteigutachten und gerichtliches Gutachten sind nicht dasselbe. Ein Privat- bzw. Parteigutachten sollte nicht mit einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gleichgesetzt werden.

Ein Gericht kann einen Sachverständigen selbst auswählen und diesen mit der Beantwortung bestimmter Beweisfragen beauftragen. Ein privat beauftragtes Gutachten hat in einem gerichtlichen Verfahren eine andere prozessuale Stellung.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass ein Privatgutachten ohne Wert wäre. 

Ein fachlich fundiertes Privatgutachten von BSV HEYER kann beispielsweise dazu dienen:

  • einen Sachverhalt vorab technisch einzuordnen,
  • Baumängel und Bauschäden nachvollziehbar zu dokumentieren,
  • mögliche Schadensursachen zu untersuchen,
  • die eigene technische Position überprüfen zu lassen,
  • eine außergerichtliche Lösung vorzubereiten,
  • eine Beweissicherung durchzuführen,
  • oder technische Fragestellungen für eine weitere rechtliche Beratung strukturiert aufzubereiten.


Insbesondere vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann es für einen Auftraggeber sinnvoll sein, zunächst durch BSV HEYER überprüfen zu lassen, ob seine technische Einschätzung fachlich nachvollziehbar und belastbar ist. 

Ein Privatgutachten kann damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür darstellen, welche weiteren Schritte sinnvoll erscheinen.

Unsere Unabhängigkeit bedeutet auch, unbequeme Ergebnisse auszusprechen ! 

Wer BSV HEYER mit einer Begutachtung beauftragt, erhält nicht automatisch das Ergebnis, das er sich möglicherweise erhofft. Das ist uns besonders wichtig. 

Stellen wir beispielsweise fest, dass ein behaupteter Baumangel technisch nicht nachvollziehbar ist, eine Schadensursache anders zu bewerten ist oder eine Beanstandung aus technischer Sicht nicht bestätigt werden kann, kommunizieren wir von BSV HEYER dies ebenfalls offen und nachvollziehbar.

Denn ein Gutachten ist aus unserer Sicht nur dann wertvoll, wenn sich der Auftraggeber auf die fachliche Einschätzung verlassen kann auch dann, wenn das Ergebnis nicht seinen ursprünglichen Erwartungen entspricht.
Diese fachliche Unabhängigkeit und Neutralität ist für uns von BSV HEYER ein wesentlicher Bestandteil seriöser Sachverständigentätigkeit.


Warum wir von BSV Heyer diesen Weg gewählt haben.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein anerkannter Qualifikationsnachweis und hat insbesondere im gerichtlichen Sachverständigenwesen ihre Berechtigung.

Wir von BSV HEYER haben uns dennoch bewusst dafür entschieden, unseren Schwerpunkt auf die praktische und privat beauftragte Sachverständigentätigkeit zu legen. 

Dadurch können wir flexibel arbeiten, unterschiedliche Aufgabenstellungen übernehmen und unsere fachliche Entwicklung gezielt an den Anforderungen unserer täglichen Praxis sowie den Bedürfnissen unserer Auftraggeber ausrichten.

Statt unseren Schwerpunkt auf einen formalen Status zu legen, investieren wir bei BSV HEYER kontinuierlich in Weiterbildung, Fachwissen, Praxiserfahrung und die Qualität unserer sachverständigen Arbeit.

Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, unter anderem beim TÜV NORD sowie bei weiteren Fachinstitutionen und Bildungseinrichtungen, sind für uns ein wichtiger Bestandteil dieses Qualitätsanspruchs.

Unser Anspruch bei BSV Heyer

Für uns gilt: Nicht allein ein Titel entscheidet über die Qualität einer sachverständigen Leistung. Entscheidend sind Fachkunde, Erfahrung, kontinuierliche Weiterbildung, Sorgfalt, Unabhängigkeit und die nachvollziehbare Dokumentation der getroffenen Feststellungen.

Deshalb setzen wir von BSV HEYER auf kontinuierliche Weiterbildung, praktische Erfahrung, eine sachliche und nachvollziehbare Dokumentation sowie eine fachlich unabhängige Bewertung.

Unser Ziel ist es, unseren Auftraggebern eine verständliche, fachlich fundierte und belastbare technische Entscheidungsgrundlage zu liefern. Ganz gleich, ob es um einen Immobilienkauf, einen Baumangel, einen Bauschaden, eine Bauabnahme, eine Beweissicherung oder die Vorbereitung einer möglichen außergerichtlichen oder rechtlichen Auseinandersetzung geht. 

BSV HEYER steht für fachliche Kompetenz, nachvollziehbare Bewertungen, kontinuierliche Weiterbildung und eine unabhängige Betrachtung des jeweiligen Sachverhalts.


Unsere Werte - transparent und nachvollziehbar


Weitere Informationen zu unserem Selbstverständnis und den Grundsätzen unserer Arbeit finden Sie in unserer Werteerklärung zur Neutralität, Unabhängigkeit und Integrität auf unserer Internetseite.

Dort haben wir von BSV HEYER für Sie alle wichtigen und nützlichen Informationen zusammengetragen und erläutern transparent, nach welchen fachlichen und persönlichen Grundsätzen wir unsere Sachverständigentätigkeit ausüben.

Denn unabhängig von einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung stehen für uns Neutralität, Unabhängigkeit, Integrität, fachliche Sorgfalt und eine objektive Bewertung an erster Stelle.

So können Sie sich bereits vor einer Beauftragung ein umfassendes Bild davon machen, wofür BSV HEYER steht und welchen Anspruch wir an unsere Arbeit stellen.

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