Qualifizierter Drohnenbetrieb - EU-Kompetenznachweis A1/A3
Für die professionelle Durchführung unserer Drohneninspektionen verfügt BSV HEYER über den EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Fernpiloten.
Der Kompetenznachweis bestätigt die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für den sicheren und regelkonformen Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) innerhalb der entsprechenden Unterkategorien der „Open Category“.
Für den Erwerb des EU-Kompetenznachweises sind ein vorgeschriebenes Online-Training sowie eine erfolgreiche theoretische Prüfung erforderlich. Die Prüfung umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen aus den für den Drohnenbetrieb relevanten Fachgebieten und gilt bei mindestens 75 % richtigen Antworten als bestanden.
Zu den vermittelten Kenntnissen gehören unter anderem:
- Luftrecht und Flugsicherheit
- betriebliche Verfahren
- menschliches Leistungsvermögen
- allgemeine Kenntnisse über UAS
- Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
- Versicherung
- Luftsicherheit
- sichere Durchführung des Flugbetriebs
- Beurteilung betrieblicher Risiken
Der EU-Kompetenznachweis ist ein Bestandteil unserer Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und fachgerechten Drohneneinsatz bei Gebäudeinspektionen.
Sicherheit und Fachkompetenz bei der Gebäudeinspektion
Bei BSV HEYER wird die Drohne gezielt als technisches Hilfsmittel des Bausachverständigen eingesetzt, beispielsweise zur Untersuchung und Dokumentation von Dächern, Fassaden, schwer zugänglichen Bauteilen, Baumängeln und Bauschäden.
Neben der Qualifikation des Fernpiloten verfügt BSV HEYER über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz für den Drohnenbetrieb. Vor jedem Einsatz werden zudem die örtlichen und luftrechtlichen Rahmenbedingungen des vorgesehenen Fluggebiets geprüft.
So verbinden wir bautechnische Sachverständigenkompetenz mit qualifiziertem Drohnenbetrieb und moderner hochauflösender Kameratechnik.